Die neuromuskuläre entspannte Position des Unterkiefers
CMD - Therapie mit dem RehaSplint
Das neuromuskuläre System im Kopfbereich reagiert äußerst empfindlich auf Umwelteinflüsse. Kieferorthopädische Behandlungen, einfache restaurative Eingriffe, wie z.B. Zahnfüllungen, Kronen, Brücken beeinflussen das Aufeinanderpassen der Zähne. Das einfache Einsetzen eines RehaSplint erzeugt eine neuromuskulär gesteuerte Unterkiefer-Position unter Ausschluss jeglicher okklusaler Interferenzen. Der Unterkiefer wird automatisch in eine muskelgesteuerte Position geführt. Kaukräfte sowie axiale Verschiebungen im Unterkiefer werden kompensiert.
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Die Sofort-Hilfe-Aufbissschiene gehört unserer Auffassung nach in die Gebührenverordnung für Zahnärzte (GOZ) in den Behandlungsbereich Schienen und Aufbisshilfen und den konkreten Leistungsbereich der Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche.
Daher wird die GOZ-Abrechnung im Artikel 7000 festgehalten. Die Leistungsbeschreibung sieht hierbei Schienen zur Veränderung der Bisslage, der Bisshebung, sowie der Relaxierung der Kaumuskulatur und der Entlastung von Kiefergelenken vor.
Die in GOZ 7000 beschriebenen Schienen ohne adjustierte Oberfläche können darüber hinaus auch zur Schmerztherapie bei akuten Funktionsstörungen des stomatognathen Systems eingesetzt werden. Unter diese Kategorie fällt der RehaSplint als Sofort-Hilfe-Schiene bei CMD-Symptomen.
Eine Abrechnung kann daher über die Gebührennummer GOZ 7000 erfolgen.
Zusätzlich ist eine Analogabrechnung nach GOZ 2012 §6 Abs. 1 möglich (Gebührennummer 7000a), als gleichwertige, nicht gleichartige Leistung. Hierbei entstehen keine höheren Kosten oder Aufwände.
Ja, eine Abrechnung über den einheitlichen Bewertungsmaßstab (BEMA) ist grundsätzlich möglich. Die Zuordnung erfolgt in denselben Leistungsbereich wie bei der GOZ-Analogleistung.
Die Leistungsbeschreibung für BEMA K2 sieht die Eingliederung eines Aufbissbehelfs zur Unterbrechung der Okklusionskontakte ohne adjustierte Oberfläche vor, insbesondere bei akuten Schmerzzuständen.
Die BEMA-Abrechnung ist jedoch nicht eindeutig geregelt. Eine Abrechnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen ist in der Regel nicht möglich, da es sich nicht um eine vertraglich geregelte Leistung handelt.
Aus diesem Grund gilt der RehaSplint als Verlangensleistung nach GOZ §2 Abs. 3 und kann über einen Pauschalbetrag berechnet werden.
Ob eine Abrechnung als BEMA K2 möglich ist, muss individuell mit der zuständigen KZV geklärt werden.
Bei einer reflektorischen Störung der Halswirbelsäule in Verbindung mit einer Myoarthropathie kann der Zahnarzt den Patienten an einen Physiotherapeuten überweisen.
Je nach Leistungsumfang der Krankenkasse kann der RehaSplint oder Aqualizer in die physiotherapeutische Behandlung integriert werden.
Ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, muss im Einzelfall mit der Krankenkasse und dem Therapeuten geklärt werden, da es hierzu keine eindeutigen Abrechnungspositionen gibt.
Gleiches gilt für die Behandlung durch Heilpraktiker oder Osteopathen.
Der RehaSplint ist in den Härten Soft (≈40 Shore A), Medium (≈50 Shore A) und Hard (≈60 Shore A) erhältlich, um unterschiedliche physiologische Gegebenheiten abzudecken.
Grundsätzlich sind harte und weiche CMD-Schienen gleichermaßen geeignet, um Zahnhartsubstanz zu schützen und Schmerzen zu reduzieren. Fachlich wird jedoch die Wirksamkeit harter Schienen bei Bruxismus als überlegen angesehen.
In der Praxis bevorzugen viele Patienten dennoch etwas weichere Schienen aufgrund des höheren Tragekomforts. Weiche Schienen können bei bestehender Bruxismus-Tendenz jedoch verstärktes Pressen oder Knirschen begünstigen.
Wenn sich der RehaSplint wie Gummibärchen oder Kaugummi anfühlt, sollte von Soft auf Medium oder Hard gewechselt werden.
Hinweis: Der RehaSplint darf bei gestörtem Schluckreflex nicht verwendet werden.
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